Schulungstermine
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Mit der Eintragung der Schlüsselnummer 95 auf Ihrem Führerschein, zumeist im letzten Jahr, ist das Thema Schulungen aber keineswegs für immer erledigt. Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen alle Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkw über 3,5 tzGM und deren Kombinationen) nutzen wollen, alle fünf Jahre eine 35-stündige Schulung nachweisen. Deshalb sollten Sie schon frühzeitg mit den Schulungen beginnen, damit am Ende der nächsten Frist die Zeit nicht zu knapp wird und alle Schulungen ausgebucht sind. Aus diesem Grund notieren Sie sich die nächsten Schulungstermine:
MONAT OKTOBER
- 05.10.2024 Gefahrenwahrnehmung
MONAT NOVEMBER
-
9.11.2024 Sozialvorschriften, Digitale Tachographen
MONAT DEZEMBER
- 07.12.2024 Sicher und Professionell Unterwegs
Schulungsort: SCHECK GmbH, 1. Stock Schulungsraum, Beginn jeweils um 08:00 Uhr bis ca. 15:15 Uhr, inkl. eine Stunde Pause, Brotzeit und Getränke für alle Teilnehmer kostenlos. Anmeldung bei Herrn Oliver Treibig, Telefon: 09401 5213-131 oder unter otreibig@schecktrans.de bei Herrn Treibig.
Staplerausbildung nach DGUV
Theoretische Ausbildung: